Nach dem hessischen Kommunalwahlrecht können Sie auf vielfältige Weise auf das Wahlergebnis Einfluss nehmen.

Das Kumulieren gibt Ihnen die Möglichkeit, im Rahmen der Ihnen bei der Kreiswahl zur Verfügung stehenden 71 Stimmen einzelnen Bewerbern jeweils bis zu drei Stimmen zu geben. Panaschieren bedeutet, dass Sie Ihre Stimmen auch Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) geben können. Zudem können Sie einen Wahlvorschlag unverändert annehmen oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und außerdem einzelnen Bewerbern in einem oder mehreren Wahlvorschlägen Stimmen geben oder einzelne Bewerber streichen.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen anhand von Beispielen, wie das hessische Kommunalwahlrecht funktioniert.

Quelle: Hessisches Ministerium des Inneren und Sport (mit kleinen Änderungen)

Kommunalwahl 2006 Wahlprogramm Kandidaten

Glaubwürdig, kompetent, überparteilich