Fragestunde Kreistag 04.04.2022

In der Kreistagssitzung am 04. April 2022 haben unsere Abgeordneten nachfolgende Fragen an den Landrat und den Kreisausschuss gerichtet:

Frage 13 - Bundeswettbewerb Zukunft Region
Frage des Abgeordneten Uwe Steuber (FW):
Ist dem Kreisausschuss dieses Programm und deren Inhalte bekannt und hat er sich mit der Möglichkeit einer Bewerbung bereits auseinandergesetzt und wurden die Städte und Gemeinden im Landkreis diesbezüglich ausführlich informiert?
Antwort:
Der Bundeswettbewerb „Zukunft Region“ ist der Kreisverwaltung bekannt.
Zusatzfrage:
Beabsichtigt der Kreisausschuss sich mit einer Antragsskizze zu bewerben?
Antwort:
Ob eine Bewerbung auf diesen Wettbewerb, der größte Auswirkungen auf die gesamte Entwicklungspolitik des Landkreises auf Jahre hätte und mit der Verpflichtung zur Übernahme eines nennenswerten Eigenanteils (30 % von max. 1.500.000 € für die Gesamtlaufdauer) an der Finanzierung einherginge, erfolgen soll, befindet sich derzeit in der Klärung und Abstimmung. Die Städte und Gemeinden des Landkreises würden ggf. rechtzeitig informiert und eingebunden

Frage 14 - Abfallwirtschaft
Frage des Abgeordneten Heinfried Horsel (FW):
Die Anlieferer von Baum u. Strauchschnitt an der Kompostanlage in Geismar habenInteresse nach ihrer entsprechenden Anlieferung dort am Standort z.B. Rindenmulchzu erwerben. Dies wurde ihnen versagt mit der Aussage, dass es dem Maschinenring dort am Standort untersagt ist entsprechende Produkte zu verkaufen: Stattdessen wird auf den Standort des Maschinenrings in Lichtenfels-Goddelsheim verwiesen. Dadurch entstehen erhebliche Kosten für die Kunden ( Fahrtkosten etc.). Ist der Sachverhalt zutreffend, dass Produkte wie etwa Rindenmulch nicht am Standort in Geismar erworben werden kann?
Antwort:
Ja. Bei einer arbeitssicherheitstechnischen Überprüfung der Kreisabfallanlagen vor gut zwei Jahren ist festgestellt worden, dass über die genehmigten Aufgaben der Erfassung von zugelassenen Abfällen keine Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen. In Konsequenz dessen musste der Verkauf von Produkten durch die Betreiberin der Kompostwerke in Flechtdorf und Geismar eingestellt werden.
Zusatzfrage:
Wenn ja, sieht der Kreisausschuss in Zukunft eine Vermarktung entsprechender Produkte direkt vor Ort zu ermöglichen ?
Antwort:
Wir wollen gemeinsam mit der Betreiberin der Kompostwerke ab Mitte Mai 2022 die Rahmenbedingungen festlegen und die Voraussetzungen schaffen, dass auf den Abfallanlagen des Kreises wieder Rindenmulch, Komposterden u.Ä. zum Verkauf angeboten werden können.

Frage 15 - Heizkosteneinsparung in einem Schulgebäude im Passivhaus-Standard
Frage des Abgeordneten Kai Schumacher (FW):
Wie hoch ist die prozentuale Heizkosteneinsparung in einem Schulgebäude imPassivhaus-Standard verglichen mit einem Schulgebäude das noch nichtsaniert ist und einem Schulgebäude das standardmäßig saniert wurde?
Antwort:
Die prozentuale Heizkosteneinsparung in einem Schulgebäude im Passivhaus-Standard verglichen mit einem Schulgebäude, das noch nicht saniert ist, liegt bei rd. 90 – 95 % und zu einem Schulgebäude das standmäßig im Gebäude-Energien-Gesetz-Standard saniert wurde bei rd. 80 %.
Zusatzfrage:
Um wieviel Prozent liegen die Baukosten für ein Schulgebäude imPassivhaus-Standard höher als bei einer Standardbauweise und in welchemZeitraum haben sich die höheren Baukosten für ein Schulgebäude imPassivhaus-Standard bei den Heizkosten amortisiert?
Antwort:
Die Baukosten für ein Schulgebäude im Passivhaus-Standard liegen lt. Statistischen Werten ca. 10 – 20 % höher als bei einer Standardbauweise.Eine Angabe zu dem Zeitraum in dem die höheren Baukosten für ein Schulgebäude im Passivhaus-Standard bei den Heizkosten amortisiert hat, kann nur im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung ermittelt werden, da diese abhängig von der Anlagentechnik, der Dämmstoffstärke und den Energiekosten ist.

Frage 16 - Schäden und Brände an Elektrofahrzeugen
Frage des Abgeordneten Uwe Steuber (FW):
Wie viele Ereignisse dieser Art haben sich in den letzten drei Jahren im Landkreis Waldeck Frankenberg ereignet?
Antwort:
Keine.
Zusatzfrage:
Sind die Feuerwehren im Landkreis Waldeck Frankenberg auf einen Einsatz beim Löschen von Bränden von Elektrofahrzeugen ausreichend technisch vorbereitet und mit Material versorgt, welches bei Löschvorgängen dieser Art benötigt wird? Dabei bitte ich auch auf sogenannten Abrollbehälter Hochvolt einzugehen.
Antwort:
Zu dem Thema hat der Kreisfeuerwehrverband bereits im März 2019 eine Schulung durchgeführt.Ergebnis:- Zum Löschen von Bränden an Elektrofahrzeugen wird als Löschmittel Wasser benötigt.- Bei einem Brand der Antriebsbatterie muss das Wasser in die flüssigkeitsdichte Batterieeinhausung- Je nach Fahrzeugtyp müssen dazu erst Öffnungen geschaffen werdenBei den Feuerwehren in Waldeck-Frankenberg gibt es keine Wechselladerfahrzeuge und somit auch keinen Abrollbehälter „Hochvolt“. Falls eine Kommune im Rahmen der Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu dem Schluss kommt das die örtlichen Gegebenheiten eine weitergehende technische Ausrüstung erforderlich machen, so muss die Kommune gemäß § 3 (1) Nr.1 HBKG die Feuerwehr entsprechend ausstatten.

Gesamtübersicht aller Fragen in der Kreistagssitzung

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.